Ready für das Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz hat die Hürde des Bundestages durchlaufen und ist Gesetz. Wilfried Krokowski rechnet mit bürokratischem Mehraufwand und empfiehlt mittelständischen Unternehmen, sich rechtzeitig auf die Auswirkungen des Gesetzes vorzubereiten und betont: „Der Eindruck, dass zunächst nur Großunternehmen von der neuen Gesetzeslage betroffen sein werden, trügt.“ Krokowski rät zu angemessenen Aktivitäten, um den Auflagen der Sorgfaltspflicht Rechnung zu tragen.
Natürlich ist eine gesunde Natur und die Einhaltung der Menschenrechte im Sinne aller Unternehmen, zumindest wüsste ich keine Firmenleitung oder keine Geschäftsführung, die dem widersprechen würde. Das richtige Augenmaß ist hierbei von großer Wichtigkeit. Wie so häufig bei neuen Gesetzen wird die Wirtschaft später mit den Auswirkungen, den Aufwänden und Kosten, allein gelassen. Wer hier zu viel investiert, wird mit Wettbewerbsnachteilen im internationalen Umfeld zu rechnen haben und seine Ausgangssituation am Markt nicht zum Positiven wenden. Daher kann den Firmen nur empfohlen werden, sich rechtzeitig mit dem neuen Gesetz auseinanderzusetzen und Aktionen frühzeitig zu starten, die angemessen sind und die den Auflagen der Sorgfaltspflicht Rechnung tragen.
Lieferkettengesetze umsetzen mit Augenmerk
Der Eindruck, dass zunächst nur Großunternehmen von der neuen Gesetzeslage betroffen sein werden trügt. Schnell wird der Mittelstand in Deutschland von den Großunternehmen (ihren Kunden) und öffentlichen Auftraggebern aufgefordert werden, seine Maßnahmen in Sachen „Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ darzulegen. Dumm, wer hier nicht entsprechend vorbereitet ist. Die Uhr tickt und es gilt rechtzeitig die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Das richtige Augenmaß wird ebenfalls eine große Rolle spielen. Wie so häufig bei neuen Gesetzen wird die Wirtschaft später mit den Auswirkungen (Aufwände und Kosten) allein gelassen, wer hier zu viel investiert, wird mit Wettbewerbsnachteilen im internationalen Umfeld zu rechnen haben und seine Ausgangssituation am Markt nicht zum positiven Wenden. Aktuelle Beispiele aus den Bereichen erneuerbare Energien, Gesundheitsmasken und andere zeigen, dass von einem Wettbewerbsvorteil „Made in Germany“ nichts zu spüren ist. Daher kann den Firmen nur empfohlen werden sich rechtzeitig mit dem neuen Gesetz auseinanderzusetzen und Aktionen frühzeitig zu starten, die angemessen sind und die den Auflagen der Sorgfaltspflicht Rechnung tragen.
Grievance Mechanisms – Beschwerdemanagemt
Ein wesentlicher Baustein in der Ausführung des Lieferkettengesetzes wird dem Beschwerdemanagement zukommen. Im Beschwerdemechanismus werden die UN_Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) definiert als „jedes routinemäßige, staatliche oder nichtstaatliche, gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren, durch das Beschwerden über unternehmensbezogene Menschenrechtsverletzungen vorgebracht und Abhilfe geschaffen werden können“. Der Kommentar zu Leitprinzip 25 stellt fest, dass ein staatlicher gerichtlicher oder außergerichtlicher Beschwerdemechanismus (NJGM) die Grundlage für ein umfassenderes System der Abhilfe bilden sollte, das Mechanismen auf operativer Ebene umfasst und durch kooperative, regionale und internationale Menschenrechtsmechanismen ergänzt wird. Ein NJGM (Streit-, Beschwerde- und Rechenschaftsmechanismus) ist ein formales, nicht-rechtliches Beschwerdeverfahren, das von Einzelpersonen, Arbeitnehmern, Gemeinschaften und/oder Organisationen der Zivilgesellschaft genutzt werden kann, die von bestimmten Geschäftstätigkeiten und -abläufen negativ betroffen sind (SOMOs Human Rights & Grievance Mechanisms).
Weitere Details zum Grievance Mechanisms kann hier abgerufen werden: DOWNLOAD
Quelle: globalnaps.org
Expertenteam hilft bei der Umsetzung
Seit über 25 Jahren ist GPS mit seinem Expertenteam und Netzwerk in dieser Angelegenheit bereits aktiv. 2007 unterzeichneten die Gesellschafter der GPS-Organisation bereits eine Selbstverpflichtung nach SA8000, in dem nur Lieferanten zum Einsatz kommen die faire Arbeitsbedingungen garantieren, keine Kinderarbeit zulassen und die Menschenrechte einhalten. Das Management von GPS hat bei seinen Aktivitäten und in der Ausbildung seiner Mitarbeiter in all den Jahren auf strikte Einhaltung dieser Selbstverpflichtung geachtet. In Deutschland stehen interessierten Firmen unser Expertennetzwerk zur Verfügung, welches Firmen in kurzer Zeit zur Erreichung der Selbstverpflichtungs- Standards bei Bedarf professionell unterstützen kann. Ein wesentlicher Bestandteil der Aktionen ist der „LIEFERKETTENGESETZ-KOMPASS“ der alle notwendigen Aktionen, die sich aus dem Gesetz jetzt und in naher Zukunft ergeben, darstellt.
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